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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zuletzt aktualisiert: 10. Februar 2025

Gültig ab: 10. Februar 2025

1. Definitionen

In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen («AGB») gelten folgende Definitionen:

2. Geltungsbereich und Vertragsschluss

Diese AGB gelten für alle Beratungsleistungen, die synthaara erbringt. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung oder Unterzeichnung eines Mandatsvertrags zustande. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers sind nur wirksam, wenn synthaara ihnen schriftlich zustimmt.

Zur Nutzung unserer Dienstleistungen müssen Sie mindestens 18 Jahre alt sein und über die rechtliche Handlungsfähigkeit verfügen, vertragliche Verpflichtungen einzugehen.

3. Leistungsbeschreibung

synthaara erbringt strategische Unternehmensberatungsleistungen, insbesondere in den Bereichen Risikobewertung und -planung, Nachhaltigkeitsstrategie sowie Partnerschaft und Allianzberatung. Der genaue Leistungsumfang wird in jedem Engagement individuell schriftlich vereinbart.

synthaara erbringt Beratungsleistungen nach bestem Wissen und Gewissen. Die Leistungen stellen eine Arbeits- und keine Erfolgsverpflichtung dar, es sei denn, dies wird ausdrücklich schriftlich vereinbart.

4. Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber verpflichtet sich:

5. Honorar und Zahlungsbedingungen

Das Honorar wird zu Beginn jedes Engagements als Festpreis schriftlich vereinbart. Alle Preisangaben verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer.

Sofern nicht anders vereinbart, gilt: 50% des Honorars werden bei Mandatsbeginn, 50% bei Lieferung der abschließenden Ergebnisse fällig. Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellungsdatum zu begleichen.

Bei Zahlungsverzug ist synthaara berechtigt, Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe zu berechnen und die Leistungserbringung bis zur vollständigen Bezahlung auszusetzen.

6. Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen des Engagements erhaltenen vertraulichen Informationen der anderen Partei nicht an Dritte weiterzugeben und ausschließlich für die Zwecke des Engagements zu verwenden. Diese Verpflichtung gilt für die Dauer des Engagements und drei Jahre danach.

Vertraulichkeit gilt nicht für Informationen, die allgemein bekannt sind oder werden, ohne dass eine Partei dagegen verstoßen hat, oder die einer Partei bereits vor Beginn des Engagements bekannt waren.

7. Geistiges Eigentum

Alle im Rahmen eines Engagements erstellten Ergebnisse werden nach vollständiger Bezahlung des Honorars Eigentum des Auftraggebers. synthaara behält das Recht, allgemeine Methoden, Konzepte und Erfahrungswissen aus dem Engagement für zukünftige Mandate zu nutzen, soweit dabei keine vertraulichen Informationen des Auftraggebers verwendet werden.

Alle bestehenden Rechte an geistigem Eigentum von synthaara (Methoden, Templates, Frameworks) verbleiben bei synthaara. Dem Auftraggeber wird eine nicht-exklusive Nutzungslizenz für die gelieferten Ergebnisse eingeräumt.

8. Haftungsbeschränkung

synthaara haftet für direkte Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht werden. Die Haftung für indirekte Schäden, entgangenen Gewinn oder Folgeschäden ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

Die Haftung von synthaara ist – soweit gesetzlich zulässig – auf den im jeweiligen Engagement vereinbarten Honorarbetrag begrenzt.

synthaara haftet nicht für Schäden, die durch unvollständige oder unrichtige Informationen des Auftraggebers entstehen.

9. Laufzeit und Kündigung

Ein Engagement beginnt mit der schriftlichen Auftragsbestätigung und endet mit der Lieferung der vereinbarten Ergebnisse. Beide Parteien können ein Engagement aus wichtigem Grund schriftlich fristlos kündigen.

Bei Kündigung durch den Auftraggeber ohne wichtigen Grund werden bereits erbrachte Leistungen anteilig verrechnet. Geleistete Vorauszahlungen werden nicht zurückerstattet, sofern die entsprechenden Leistungen bereits erbracht wurden.

10. Streitbeilegung

Beide Parteien verpflichten sich, im Falle von Streitigkeiten zunächst eine einvernehmliche Lösung zu suchen. Zu diesem Zweck wird innerhalb von 30 Tagen nach Bekanntwerden des Streitfalls ein Gespräch zwischen bevollmächtigten Vertretern beider Parteien stattfinden.

Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB gilt Schweizer Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Luzern, Schweiz.

11. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.

12. Änderungen der AGB

synthaara behält sich vor, diese AGB mit angemessener Voranzeige zu ändern. Wesentliche Änderungen werden dem Auftraggeber mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten mitgeteilt. Laufende Engagements werden durch Änderungen der AGB nicht berührt.

13. Kontakt

Für rechtliche Anfragen oder Fragen zu diesen AGB wenden Sie sich bitte an:

synthaara GmbH
Rue du Rhône 27, 6004 Luzern
E-Mail: [email protected]
Telefon: +41 71 667 24 32